Gesetzliche Grundlagen

Nach dem Autonomietstatut von 1972 besitzt die Autonomie Provinz Bozen die primäre Gesetzesgebungsbefugnis über die Fischerei und den Schutz der Fischarten. 

Das alte Fischereigesetz aus dem Jahr 1978 wurde am 1. März 2023 durch das Landesgesetz Nr. 3/23 „Schutz der aquatischen Lebensräume und nachhaltige Fischerei“ ersetzt.

Landesgesetz Nr. 3/23

Mit Beschluss der Landesregierung vom 14. Jänner 2025, Nr. 18, wurden die Regelungen zur Ausübung des Kanu- und Raftingsports in Fließgewässern neu geregelt.

Beschluss Nr.18 vom 14. Jänner 2025

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