Fischerprüfung

In Südtirol benötigen alle Einwohner ab 16 Jahren einen Fischerschein, um in den öffentlichen Gewässern angeln zu dürfen. Dieser wird nach Bestehen der Fischerprüfung ausgestellt. Die Fischerprüfung findet mehrmals jährlich statt. Alle Kandidaten, welche den schriftlichen Teil mit Erfolg bestanden haben, können kurz darauf die mündliche Prüfung ablegen.

Prüfungsinhalte:

  • Allgemeine und spezielle Fischkunde
  • Angeltechniken
  • Verhaltensnormen und gesetzliche Bestimmungen
  • Fischlebensräume und deren Schutz
  • Schonzeiten und Schonmaße

Prüfungsteilnahme:

Die Prüfung wird vom Amt für Wildtiermanagement organisiert. Teilnehmen können Personen ab 14 Jahren.

Folgende Personen benötigen keinen Fischerschein: Jugendliche bis 16 Jahre und Personen mit schwerer Behinderung in Begleitung eines Fischerscheininhabers. Personen die nicht in der Provinz Bozen wohnen, aber einen Fischerschein aus einer anderen italienischen Provinz oder Region besitzen, benötigen ebenso keinen Fischerschein.