Voraussetzungen

Um in Südtirol in den öffentlichen Gewässern zu angeln benötigt man folgende Dokumente:

Die Fischereilizenz ist die Grundlage für all jene, welche in Italien in den Binnengewässern die Angeltätigkeit ausüben wollen. Sie wird beim zuständigen Fachamt der Ansässigkeitsprovinz des Antragstellers beantragt und von diesem ausgestellt. In der Provinz Bozen ist dies das Amt für Wildtiermanagement mit Sitz in Bozen.

In der Südtirol werden zwei verschiedene Lizenzen ausgestellt:

  • Die Lizenz der Kategorie B: Diese ermächtigt zum Fischen mit Rute und Angel, sowie das Unterwasserfischen außerhalb Südtirols. Sie kann nur von in Südtirol ansässigen Personen beantragt werden.
  • Lizenz der Kategorie D: Personen die nicht in Italien ansässig sind, benötigen zur Ausübung der Angelfischerei die Lizenz der Kategorie D (Ausländerlizenz). 

Wer als Ansässiger, älter als 16 Jahre ist und in den öffentlichen Gewässern Südtirols die Fischerei ausüben möchte, muss laut Gesetzt zuerst den Fischerschein erbringen. Dieser wird nach positiver Absolvierung der Fischerprüfung ausgestellt, welche aus einer Theorieprüfung über allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Angeltechniken, Schonzeiten und Schonmaße Verhaltensnormen und Gesetzgebung sowie Bereich Lebensraum (schriftliche und mündliche Prüfung) besteht.

Zur Fischerprüfung dürfen Personen antreten, die am Tag der Prüfung 14 Jahre alt sind. Weitere Infos zur Anmeldung: Fischerprüfung 

Der Fischereiverband Südtirol organisiert vor jeder Prüfung Vorbereitungskurse: Kurs

Folgende Personen benötigen keinen Fischerschein:

  • Jugendliche bis 16 Jahre und Personen mit schwerer Behinderung in Begleitung eines Fischerscheininhabers.
  • Personen, die nicht in der Provinz Bozen wohnen, aber einen Fischerschein aus einer anderen italienischen Provinz oder Region besitzen, benötigen ebenso keinen Fischerschein.

Die „Fischwasserkarte“ ist eine vom Bewirtschafter ausgestellte, nicht an Dritte übertragbare Erlaubnis zum Fischen in einem Fischwasserabschnitt für einen festgelegten Zeitraum.

Sie ist an den Ausgabestellen der jeweiligen Bewirtschafter oder online erhältlich. Darin wird das Datum des Fischgangs und die gefangenen Fische vermerkt. 

Man unterscheidet zwischen Tages- und Jahreskarten. 

Tageskarten können an folgende Personen ausgestellt werden:

  • An in Südtirol Ansässige die eine Fischereilizenz Kategorie B und den Fischerschein besitzen, den sie infolge der bestandenen Fischerprüfung von der Provinz Bozen erhalten haben.
  • An außerhalb Südtirols Ansässige, die eine Fischereilizenz der Kategorie B, ausgestellt von der Provinz in der sie ansässig sind, besitzen.
  • An Ausländer die in Besitz der Fischereilizenz Kategorie D sind.

Jahreskarten können an folgende Personen ausgestellt werden: 

  • An in Südtirol Ansässige die eine Fischereilizenz Kategorie B und den Fischerschein besitzen, den sie infolge der bestandenen Fischerprüfung von der Provinz Bozen erhalten haben.
  • An außerhalb Südtirols aber in Italien Ansässige, die eine Fischereilizenz der Kategorie B ausgestellt von der Provinz in der sie ansässig sind, und einen Fischerschein besitzen, den sie infolge der bestandenen Fischerprüfung von der Provinz Bozen, oder in einer anderen Provinz oder Region Italiens erhalten haben.
  • An Ausländer, die nicht in Italien ansässig sind und in Besitz der von der Provinz Bozen ausgestellten italienischen Fischereilizenz Kategorie D sind und einen Fischerschein besitzen, den sie infolge der bestandenen Fischerprüfung von der Provinz Bozen, oder in einer anderen Provinz oder Region Italiens erhalten haben.

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